Unsere Dienstleistungen zur Vermittlung der Blauen Karte EU

Wenn Sie als hochqualifizierte Fachkraft den nächsten Schritt in Ihrer Karriere wagen und in Deutschland arbeiten möchten, ist die Blaue Karte EU das ideale Visum für Sie. Diese spezielle Aufenthaltserlaubnis eröffnet Ihnen nicht nur die Möglichkeit, in einem der wirtschaftsstärksten Länder Europas zu arbeiten, sondern bietet Ihnen auch vielfältige Vorteile für Ihre berufliche und persönliche Entwicklung.

Was ist die Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthalts- und Arbeitsvisum, das speziell für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten entwickelt wurde. Sie wurde durch die Richtlinie 2009/50/EG des Rates der Europäischen Union eingeführt und zielt darauf ab, Fachkräfte aus Drittstaaten zu gewinnen, um den Fachkräftemangel in der EU zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken.

Rechtliche Grundlage

Die rechtlichen Grundlagen für die Blaue Karte EU finden sich in der Richtlinie 2009/50/EG des Rates der Europäischen Union sowie im § 19a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) der Bundesrepublik Deutschland. Diese Regelungen definieren die Voraussetzungen für die Erteilung und Verlängerung der Blauen Karte EU und stellen sicher, dass das Verfahren transparent und fair abläuft.

Richtlinie 2009/50/EG des Rates der Europäischen Union
Die Richtlinie legt die Bedingungen für die Erteilung der Blauen Karte EU fest und regelt die Rechte und Pflichten der Inhaber. Sie zielt darauf ab, einheitliche Standards für die Einwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte in die EU zu schaffen und gleichzeitig den rechtlichen Rahmen für den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme zu definieren.

§ 19a AufenthG
Dieser Paragraf des deutschen Aufenthaltsgesetzes konkretisiert die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland. Er regelt die Details für die Beantragung, die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten von Inhabern der Blauen Karte EU in Deutschland.

Unser Service für die Blaue Karte EU

  • Beratung und Evaluierung: Wir bewerten Ihre Qualifikationen und Ihre berufliche Situation, um sicherzustellen, dass Sie die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllen. Dazu gehören unter anderem ein anerkannter Hochschulabschluss und ein Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt.
  • Dokumentenvorbereitung: Unser Team unterstützt Sie bei der Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente, wie z.B. beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse, Ihren Arbeitsvertrag und Nachweise über Ihre berufliche Erfahrung.
  • Antragstellung: Wir übernehmen für Sie die komplette Antragstellung. Von der Ausfüllung der Formulare bis zur Einreichung bei den zuständigen Behörden – wir sorgen dafür, dass alles korrekt und fristgerecht erfolgt.
  • Kommunikation mit Behörden: Unser Team steht in engem Kontakt mit den relevanten deutschen Behörden, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag zügig bearbeitet wird. Bei eventuellen Rückfragen oder zusätzlichen Anforderungen agieren wir als Ihr Vertreter.
  • Relocation-Service: Neben der Visa-Beschaffung bieten wir Unterstützung bei weiteren Aspekten Ihres Umzugs nach Deutschland, wie Wohnungssuche, Anmeldung bei lokalen Behörden und Integration.

Voraussetzungen für die Blaue Karte EU

  • Hochschulabschluss: Sie müssen einen anerkannten Hochschulabschluss vorweisen können.
  • Arbeitsvertrag: Ein Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber, der ein bestimmtes Mindestgehalt garantiert, ist erforderlich. Das Mindestgehalt wird jährlich angepasst und liegt in der Regel deutlich über dem Durchschnittsgehalt.
  • Fachkräftebedarf: Der Job muss zu den sogenannten Engpassberufen gehören, für die in Deutschland ein besonderer Fachkräftebedarf besteht, oder der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein geeigneter Kandidat aus der EU gefunden werden konnte.

Vorteile der Blauen Karte EU

  • Attraktive Arbeitsmöglichkeiten: Zugang zu hochqualifizierten Stellen in Deutschland.
  • Familiennachzug: Ihre Familie kann Sie begleiten und erhält ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.
  • Langfristige Perspektive: Nach 33 Monaten (oder 21 Monaten bei Nachweis von Deutschkenntnissen auf B1-Niveau) kann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
  • Arbeitgeberwechsel: Nach zwei Jahren haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der EU den Arbeitgeber zu wechseln.
  • Integration: Zugang zu Sozialleistungen und Integrationskursen, um das Einleben in Deutschland zu erleichtern.
  • Familiennachzug: Seit 1. März 2024 ermöglicht Deutschland den Familiennachzug für Eltern von Fachkräften, die ihren Aufenthaltstitel als Fachkraft erstmals ab dem 1. März 2024 erhalten haben. Wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin der Fachkraft dauerhaft mit dieser in Deutschland lebt, dann kann ein Visum nach dieser Kategorie auch für die Schwiegereltern der Fachkraft beantragt werden.

Nachteile der Blauen Karte EU

  • Höhere Anforderungen: Die Voraussetzungen, insbesondere das geforderte Mindestgehalt und der anerkannte Hochschulabschluss, sind höher als bei anderen Visa.
  • Begrenzte Berufsgruppen: Die Blaue Karte EU ist vor allem für hochqualifizierte Fachkräfte in Engpassberufen gedacht, was die Auswahl der infrage kommenden Berufe einschränkt.
  • Arbeitsmarktbeschränkungen: In den ersten zwei Jahren dürfen Sie den Arbeitgeber nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden wechseln.

Warum MORE Consult?

  • Expertenwissen: Unser Team verfügt über tiefgehendes Wissen und umfangreiche Erfahrung in der Vermittlung der Blauen Karte EU.
  • Individuelle Betreuung: Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt sind.
  • Zuverlässigkeit: Auf unsere Unterstützung können Sie sich verlassen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stehen Ihnen in jeder Phase zur Seite.

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